Statuten
Statuten des Lourdespilgerverein Baden und Umgebung
1. Zweck der Vereinigung ist die Verehrung der lieben Gottesmutter und die Förderung der Lourdeswallfahrt bei unserem Volke, ganz besonders die Ermöglichung der Lourdeswallfahrt für kranke und bedürftige.
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages und der Ueberreichung der Statuten.
3. Die Organe des Vereines sind:
a.) Die Generalversammlung
b.) Der Vorstand
c.) Die Rechnungsrevisoren
4. Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
a.) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren auf 4 Jahre, sowie des/der Präsidenten/Präsidentin.
b.) Allfällige Anträge und Wünsche der Mitglieder.
c.) Genehmigung und Aenderung der Statuten. Die Kommission
im übrigen konstituiert sich selbst.
5. Der Vorstand besteht aus dem/der Präsidenten/Präsidentin, Kassier/in, Aktuar/in und min. einem/einer Beisitzer/in, ferner aus ein/einer bis zwei Revisoren/Revisorinnen. – Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vicepräsidenten.
6. Der Vorstand besorgt sämtliche Geschäfte des Vereins. Er entscheidet über die Ermöglichung der Lourdeswallfahrt für kranke und bedürftige.
7. Die Mitglieder bezahlen jährlich einen Beitrag von mindestens Fr. 20.--. Freiwillige Beiträge werden dankend entgegengenommen.
8. Sollte sich der Verein auflösen, so ist das vorhandene Vermögen der interdiözesianen Lourdeswallfahrt, Deutsch- + Rätoromanische Schweiz zu überweisen, sofern nicht innert 3 Jahren ein neuer Verein gegründet wird.
2005 Der Vorstand